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Beginnen Sie früh genug!
Kommt Ihre Post zurück oder reagiert der Schuldner nicht auf Ihre Mahnung ist Eile geboten.
Wir empfehlen Ihnen:
• Außergerichtliches Mahnverfahren
• Adressermittlung des Schuldners
• Gewerbeamts- bzw. Handelsregisteranfrage bei gewerblichen
Schuldnern
• Anwaltsbrief mit Hinweis auf bevorstehendes, gerichtliches
Mahnverfahren
• Abschluss und Überwachung von Ratenzahlungen
• Abrechnung und Auszahlung der vereinnahmten Gelder
• Übergabe in anwaltliches, gerichtliches Mahnverfahren mit
ständiger Kontrolle
und aktueller Information für den Auftraggeber
bis zur Vorlage des Titels
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