|
Zur Einleitung erfolgversprechender
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ist
immer die individuelle Vermögenssituation
Ihres Schuldners genau zu ermitteln.
Diese stellen wir im Vorfeld fest und
bieten Ihnen:
• Schriftliche und telefonische Androhung
von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
• Einsichtnahme ins Schuldnerverzeichnis
• Beauftragung des Gerichtsvollziehers
• Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
• Verhaftungsauftrag
• Auswertung des Vermögensverzeichnisses
• Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
• Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren
• Eintragung von Zwangssicherungshypotheken
|